Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Checkliste für Online-Shops in Österreich
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Für viele Online-Shops heißt das: Die Website muss auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein. Hier erfährst du, ob du betroffen bist, und kannst deinen Shop Punkt für Punkt prüfen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Bin ich betroffen?
Das BaFG setzt den European Accessibility Act der EU um. Es gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Webshops, Buchungsportale und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen.
- Betroffen: Shops und Buchungsseiten, die an Privatkunden verkaufen (B2C).
- Nicht betroffen: reine B2B-Shops, private Seiten und reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Unklar: Ob ein reines Kontaktformular schon ausreicht, ist umstritten. Sicherheitshalber sollte auch das Formular barrierefrei sein.
Was genau verlangt wird
Das Gesetz selbst nennt keine technischen Details. Als Maßstab gilt die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist. Wer diese Norm erfüllt, bei dem wird vermutet, dass er das Gesetz einhält. Dazu kommen zwei Pflichten außerhalb der Technik:
- Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen: wie dein Shop die Anforderungen erfüllt, wo es noch Barrieren gibt und an wen man sich wenden kann. Dafür gibt es unser Muster für die Barrierefreiheitserklärung.
- Mängel melden: Wenn du weißt, dass dein Angebot die Anforderungen nicht erfüllt, musst du das dem Sozialministeriumservice melden und die Maßnahmen zur Behebung angeben.
Die Checkliste: 18 Punkte für deinen Shop
Prüfe am besten die wichtigsten Seiten: Startseite, eine Kategorie, eine Produktseite, Warenkorb und Kasse.
Inhalte wahrnehmbar machen
- Bilder haben Alternativtexte
Produktfotos, Logos und Icons brauchen einen Text, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="".
WCAG 1.1.1 Schwellenlos prüft das teilweise
- Texte haben genug Kontrast
Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text 3:1. Hellgraue Schrift auf Weiß ist der häufigste Fehler.
WCAG 1.4.3 Schwellenlos prüft das automatisch
- Videos haben Untertitel
Produktvideos mit Ton brauchen Untertitel. Reine Musik- oder Stimmungsvideos ohne Informationen sind unkritisch.
WCAG 1.2.2 Schwellenlos prüft das teilweise
- Die Seite funktioniert vergrößert
Bei 200 % Zoom darf nichts abgeschnitten werden, bei 400 % (320 Pixel Breite) soll man nicht seitlich scrollen müssen.
WCAG 1.4.4, 1.4.10 Schwellenlos prüft das automatisch
- Informationen hängen nicht nur an der Farbe
z. B. „Pflichtfelder sind rot markiert“ reicht nicht. Links im Text sollten unterstrichen sein.
WCAG 1.4.1 Schwellenlos prüft das teilweise
Bedienung mit Tastatur und Hilfsmitteln
- Alles ist mit der Tastatur bedienbar
Menü, Filter, Varianten-Auswahl, Warenkorb und Kasse müssen mit Tab, Enter und Pfeiltasten funktionieren.
WCAG 2.1.1 Schwellenlos prüft das teilweise
- Es gibt keine Tastaturfalle
Man darf in keinem Bereich hängen bleiben, z. B. in einem Pop-up oder einem eingebetteten Video.
WCAG 2.1.2 Schwellenlos prüft das automatisch
- Der Fokus ist sichtbar
Wer mit Tab navigiert, muss immer sehen, wo er gerade ist. „outline: none“ ohne Ersatz ist ein Fehler.
WCAG 2.4.7 Schwellenlos prüft das automatisch
- Buttons und Links haben verständliche Namen
Icon-Buttons wie Warenkorb, Suche oder Menü brauchen einen Namen für Screenreader, z. B. aria-label="Warenkorb".
WCAG 2.4.4, 4.1.2 Schwellenlos prüft das automatisch
- Klickflächen sind groß genug
Bedienelemente sollten mindestens 24 × 24 Pixel groß sein oder genug Abstand haben.
WCAG 2.5.8 (WCAG 2.2) Schwellenlos prüft das automatisch
Struktur und Verständlichkeit
- Sprache, Seitentitel und Überschriften stimmen
Jede Seite hat einen eindeutigen Titel, die Sprache ist angegeben (lang="de") und Überschriften folgen einer logischen Reihenfolge.
WCAG 3.1.1, 2.4.2, 1.3.1 Schwellenlos prüft das automatisch
- Formularfelder sind beschriftet
Jedes Feld in Kasse, Login und Newsletter braucht eine sichtbare Beschriftung. Ein Platzhalter allein reicht nicht.
WCAG 1.3.1, 3.3.2 Schwellenlos prüft das automatisch
- Fehlermeldungen sind verständlich
Bei falschen Eingaben muss klar sein, welches Feld betroffen ist und wie man es korrigiert.
WCAG 3.3.1, 3.3.3 Von Hand prüfen
- Zoom ist nicht gesperrt
Das Viewport-Tag darf user-scalable=no oder ein kleines maximum-scale nicht enthalten.
WCAG 1.4.4 Schwellenlos prüft das automatisch
Was oft vergessen wird
- Cookie-Banner, Chat und Zahlungsanbieter
Auch eingebundene Fremd-Elemente gehören zu deinem Angebot. Ein Cookie-Banner, das sich nicht per Tastatur schließen lässt, blockiert die ganze Seite.
WCAG diverse Schwellenlos prüft das teilweise
- CAPTCHAs
Bild-CAPTCHAs ohne Alternative sperren blinde Menschen aus. Besser unsichtbare Prüfungen oder eine Audio-Alternative anbieten.
WCAG 1.1.1 Von Hand prüfen
- Barrierefreiheitsinformationen veröffentlichen
Du musst beschreiben, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt, wo es noch Barrieren gibt und welche Behörde zuständig ist.
WCAG – Von Hand prüfen
- Regelmäßig prüfen und dokumentieren
Jedes Update, neue Produkte oder ein neues Plugin können neue Barrieren bringen. Halte fest, wann du was geprüft hast.
WCAG – Schwellenlos prüft das teilweise
Strafen und Kontrolle
Die Marktüberwachung übernimmt das Sozialministeriumservice. Verstöße können als Verwaltungsübertretung mit bis zu 80.000 Euro bestraft werden. Außerdem können Kundinnen und Kunden Beschwerden einbringen. Wer Barrieren dokumentiert und laufend behebt, steht deutlich besser da als jemand, der nichts unternommen hat.
So gehst du am besten vor
- Startseite mit dem Gratis-Check unten prüfen, um die größten Baustellen zu sehen.
- Die gefundenen Fehler beheben (oder deiner Agentur weitergeben).
- Kasse und Formulare zusätzlich von Hand mit der Tastatur durchklicken.
- Die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, z. B. verlinkt in der Fußzeile.
- Regelmäßig erneut prüfen und die Ergebnisse aufbewahren.
Quellen: WKO: Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce, Unternehmensserviceportal: BaFG.
Wie barrierefrei ist dein Shop? Jetzt gratis prüfen
Schwellenlos prüft deine Startseite in etwa 30 Sekunden nach WCAG 2.1 AA, zeigt jeden Fehler im Bild und liefert den passenden Code zur Behebung. Ohne Anmeldung.
Häufige Fragen
Gilt das BaFG für meinen Online-Shop?
Ja, wenn Verbraucher über deine Website etwas kaufen oder buchen können und dein Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen gilt. Reine B2B-Shops und Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit fallen nicht darunter.
Wer ist als Kleinstunternehmen ausgenommen?
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Grenze gilt für das ganze Unternehmen, nicht nur für den Shop. Barrierefreiheit kann trotzdem nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eine Rolle spielen.
Wie hoch sind die Strafen?
Verstöße sind Verwaltungsübertretungen und können mit bis zu 80.000 Euro bestraft werden. Die Behörde kann außerdem verlangen, dass Mängel behoben werden.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen).
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Overlays legen nur eine Schicht über die Seite und beheben die Fehler im Code meist nicht. Entscheidend ist, dass die Website selbst die Anforderungen erfüllt.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Für Online-Shops nicht. Das Gesetz gilt für Leistungen, die ab dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Nur Dienstleistungsverträge, die vorher geschlossen wurden, dürfen höchstens fünf Jahre unverändert weiterlaufen.