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BFSG-Checkliste: Barrierefreiheit für Online-Shops in Deutschland

Seit 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, müssen ihre Website barrierefrei gestalten und darüber informieren. Hier ist alles, was du wissen musst, mit einer Checkliste zum Abhaken.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Bin ich betroffen?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act um. Es gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen.

Was genau verlangt wird

Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist. Dazu kommt eine Informationspflicht nach Anlage 3 des BFSG. Du musst unter anderem beschreiben:

Eine Vorlage findest du in unserem Muster für die Barrierefreiheitserklärung.

Die Checkliste: 18 Punkte für deinen Shop

Prüfe am besten die wichtigsten Seiten: Startseite, eine Kategorie, eine Produktseite, Warenkorb und Kasse.

Inhalte wahrnehmbar machen

  1. Bilder haben Alternativtexte

    Produktfotos, Logos und Icons brauchen einen Text, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="".

    WCAG 1.1.1 Schwellenlos prüft das teilweise

  2. Texte haben genug Kontrast

    Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text 3:1. Hellgraue Schrift auf Weiß ist der häufigste Fehler.

    WCAG 1.4.3 Schwellenlos prüft das automatisch

  3. Videos haben Untertitel

    Produktvideos mit Ton brauchen Untertitel. Reine Musik- oder Stimmungsvideos ohne Informationen sind unkritisch.

    WCAG 1.2.2 Schwellenlos prüft das teilweise

  4. Die Seite funktioniert vergrößert

    Bei 200 % Zoom darf nichts abgeschnitten werden, bei 400 % (320 Pixel Breite) soll man nicht seitlich scrollen müssen.

    WCAG 1.4.4, 1.4.10 Schwellenlos prüft das automatisch

  5. Informationen hängen nicht nur an der Farbe

    z. B. „Pflichtfelder sind rot markiert“ reicht nicht. Links im Text sollten unterstrichen sein.

    WCAG 1.4.1 Schwellenlos prüft das teilweise

Bedienung mit Tastatur und Hilfsmitteln

  1. Alles ist mit der Tastatur bedienbar

    Menü, Filter, Varianten-Auswahl, Warenkorb und Kasse müssen mit Tab, Enter und Pfeiltasten funktionieren.

    WCAG 2.1.1 Schwellenlos prüft das teilweise

  2. Es gibt keine Tastaturfalle

    Man darf in keinem Bereich hängen bleiben, z. B. in einem Pop-up oder einem eingebetteten Video.

    WCAG 2.1.2 Schwellenlos prüft das automatisch

  3. Der Fokus ist sichtbar

    Wer mit Tab navigiert, muss immer sehen, wo er gerade ist. „outline: none“ ohne Ersatz ist ein Fehler.

    WCAG 2.4.7 Schwellenlos prüft das automatisch

  4. Buttons und Links haben verständliche Namen

    Icon-Buttons wie Warenkorb, Suche oder Menü brauchen einen Namen für Screenreader, z. B. aria-label="Warenkorb".

    WCAG 2.4.4, 4.1.2 Schwellenlos prüft das automatisch

  5. Klickflächen sind groß genug

    Bedienelemente sollten mindestens 24 × 24 Pixel groß sein oder genug Abstand haben.

    WCAG 2.5.8 (WCAG 2.2) Schwellenlos prüft das automatisch

Struktur und Verständlichkeit

  1. Sprache, Seitentitel und Überschriften stimmen

    Jede Seite hat einen eindeutigen Titel, die Sprache ist angegeben (lang="de") und Überschriften folgen einer logischen Reihenfolge.

    WCAG 3.1.1, 2.4.2, 1.3.1 Schwellenlos prüft das automatisch

  2. Formularfelder sind beschriftet

    Jedes Feld in Kasse, Login und Newsletter braucht eine sichtbare Beschriftung. Ein Platzhalter allein reicht nicht.

    WCAG 1.3.1, 3.3.2 Schwellenlos prüft das automatisch

  3. Fehlermeldungen sind verständlich

    Bei falschen Eingaben muss klar sein, welches Feld betroffen ist und wie man es korrigiert.

    WCAG 3.3.1, 3.3.3 Von Hand prüfen

  4. Zoom ist nicht gesperrt

    Das Viewport-Tag darf user-scalable=no oder ein kleines maximum-scale nicht enthalten.

    WCAG 1.4.4 Schwellenlos prüft das automatisch

Was oft vergessen wird

  1. Cookie-Banner, Chat und Zahlungsanbieter

    Auch eingebundene Fremd-Elemente gehören zu deinem Angebot. Ein Cookie-Banner, das sich nicht per Tastatur schließen lässt, blockiert die ganze Seite.

    WCAG diverse Schwellenlos prüft das teilweise

  2. CAPTCHAs

    Bild-CAPTCHAs ohne Alternative sperren blinde Menschen aus. Besser unsichtbare Prüfungen oder eine Audio-Alternative anbieten.

    WCAG 1.1.1 Von Hand prüfen

  3. Barrierefreiheitsinformationen veröffentlichen

    Du musst beschreiben, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt, wo es noch Barrieren gibt und welche Behörde zuständig ist.

    WCAG – Von Hand prüfen

  4. Regelmäßig prüfen und dokumentieren

    Jedes Update, neue Produkte oder ein neues Plugin können neue Barrieren bringen. Halte fest, wann du was geprüft hast.

    WCAG – Schwellenlos prüft das teilweise

Bußgelder und Kontrolle

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Weil die Pflichten auch als Marktverhaltensregeln gelten können, sind zudem Abmahnungen durch Mitbewerber möglich. Eine dokumentierte, regelmäßige Prüfung zeigt, dass du dich kümmerst.

So gehst du am besten vor

  1. Startseite mit dem Gratis-Check unten prüfen, um die größten Baustellen zu sehen.
  2. Die gefundenen Fehler beheben (oder deiner Agentur weitergeben).
  3. Kasse und Formulare zusätzlich von Hand mit der Tastatur durchklicken.
  4. Die Barrierefreiheitsinformationen veröffentlichen, z. B. als eigene Seite in der Fußzeile.
  5. Regelmäßig erneut prüfen und die Ergebnisse aufbewahren.

Quellen: IHK Region Stuttgart: Barrierefreie Webseiten und Onlineshops, activeMind.legal: Barrierefreiheitserklärung.

Wie barrierefrei ist dein Shop? Jetzt gratis prüfen

Schwellenlos prüft deine Startseite in etwa 30 Sekunden nach WCAG 2.1 AA, zeigt jeden Fehler im Bild und liefert den passenden Code zur Behebung. Ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meinen Online-Shop?

Ja, wenn Verbraucher über deine Website Verträge abschließen können, also etwas kaufen, buchen oder abonnieren, und du kein Kleinstunternehmen bist. Reine B2B-Angebote und Firmenwebsites ohne Bestellmöglichkeit fallen nicht darunter.

Wer ist als Kleinstunternehmen ausgenommen?

Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Außerdem kann die Behörde verlangen, dass Mängel behoben werden, und Mitbewerber könnten fehlende Pflichtangaben abmahnen.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

Wo muss ich die Barrierefreiheitsinformationen veröffentlichen?

In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, üblich ist eine eigene Seite „Barrierefreiheit“, verlinkt in der Fußzeile. Die Informationen selbst müssen ebenfalls barrierefrei sein.

Reicht ein Overlay-Tool?

Nein. Overlays beheben die Fehler im Code in der Regel nicht. Entscheidend ist, dass die Website selbst die Anforderungen erfüllt.

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