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Barrierefreiheits­erklärung: Muster und Vorlage für Online-Shops

Wer einen Online-Shop für Verbraucher betreibt, muss in Österreich und Deutschland darüber informieren, wie barrierefrei das Angebot ist. Hier bekommst du eine kostenlose Vorlage zum Kopieren und erfährst, was hineingehört.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Was in die Erklärung gehört

Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen. Welche Barrieren dein Shop hat, zeigt dir der Gratis-Check weiter unten.

Muster für Österreich (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Firmenname] ist bemüht, den Online-Shop [www.ihr-shop.at] im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Unser Angebot
Über diese Website können Sie [Produkte / Leistungen] bestellen und bezahlen. [Kurz in einfachen Worten beschreiben, was man im Shop tun kann.]

Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. der Norm EN 301 549 [vereinbar / teilweise vereinbar].

Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
– [z. B. Einige ältere Produktbilder haben noch keinen Alternativtext.]
– [z. B. Der eingebundene Zahlungsanbieter ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.]
Wir arbeiten daran, diese Barrieren bis [Datum] zu beheben.

Wie wir die Anforderungen erfüllen
Die Website wird regelmäßig automatisiert nach WCAG 2.1 AA geprüft. Zusätzlich testen wir [z. B. die Bedienung mit Tastatur und Screenreader]. Gefundene Barrieren beheben wir laufend.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft.

Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an [E-Mail] oder rufen Sie uns an: [Telefon]. Wir antworten so schnell wie möglich.

Zuständige Behörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Angebot die Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Sozialministeriumservice (Marktüberwachung nach dem BaFG), www.sozialministeriumservice.at

Muster für Deutschland (BFSG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Firmenname] ist bemüht, den Online-Shop [www.ihr-shop.de] im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Unser Angebot
Über diese Website können Sie [Produkte / Leistungen] bestellen und bezahlen. [Kurz in einfachen Worten beschreiben, was man im Shop tun kann.]

Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. der Norm EN 301 549 [vereinbar / teilweise vereinbar].

Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
– [z. B. Einige ältere Produktbilder haben noch keinen Alternativtext.]
– [z. B. Der eingebundene Zahlungsanbieter ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.]
Wir arbeiten daran, diese Barrieren bis [Datum] zu beheben.

Wie wir die Anforderungen erfüllen
Die Website wird regelmäßig automatisiert nach WCAG 2.1 AA geprüft. Zusätzlich testen wir [z. B. die Bedienung mit Tastatur und Screenreader]. Gefundene Barrieren beheben wir laufend.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft.

Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an [E-Mail] oder rufen Sie uns an: [Telefon]. Wir antworten so schnell wie möglich.

Zuständige Behörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Angebot die Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg

Mit einem Schwellenlos-Abo wird die Erklärung automatisch aus deinen echten Prüfergebnissen vorausgefüllt, inklusive Liste der gefundenen Barrieren. Mehr zu den Pflichten findest du in der BaFG-Checkliste und der BFSG-Checkliste.

Wie barrierefrei ist dein Shop? Jetzt gratis prüfen

Schwellenlos prüft deine Startseite in etwa 30 Sekunden nach WCAG 2.1 AA, zeigt jeden Fehler im Bild und liefert den passenden Code zur Behebung. Ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

Ist eine Barrierefreiheitserklärung für Online-Shops Pflicht?

Shops, die unter das BaFG (Österreich) oder das BFSG (Deutschland) fallen, müssen Informationen dazu veröffentlichen, wie ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. In der Praxis geschieht das meist auf einer eigenen Seite „Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheitserklärung“.

Wo veröffentliche ich die Erklärung?

Auf einer eigenen, gut auffindbaren Seite, die zum Beispiel in der Fußzeile verlinkt ist. In Deutschland ist auch die Aufnahme in die AGB möglich. Die Seite selbst muss barrierefrei sein.

Darf ich „vereinbar“ schreiben, wenn noch Fehler da sind?

Nein. Wenn bekannte Barrieren bestehen, schreibe „teilweise vereinbar“ und liste die Barrieren auf. Ehrliche Angaben sind besser als eine geschönte Erklärung.

Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?

Immer dann, wenn sich etwas ändert, etwa nach einem Relaunch oder wenn Barrieren behoben wurden. Eine jährliche Überprüfung ist sinnvoll.

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